Hygiene- und Abstandsmaßnahmen
Wir bitten Sie, die bekannten Hygiene- und Abstandsmaßnamen
auf Grund von Corona / COVID-19 einzuhalten:
Desinfektion der Hände am Eingang.
Mindestabstand von 1,50 m wahren.
Mundschutz tragen, sofern der Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Gästen nicht gewahrt werden kann.
(z. B. bei der Schläger-/Getränkeausgabe oder vor den Toiletten)
Handhygiene sowie Nies- und Hustenetikette einhalten.
Personen mit Krankheitsanzeichen oder Kontakt mit Corona-Infizierten in den letzten 14 Tagen haben keinen Zugang.
Registrierungspflicht beachten. Zugang nur mit ausgefülltem Kontaktformular. (Stichprobenweise Kontrolle)
[Daten werden nach 4 Wochen vernichtet]
Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt!
Ihr -Team
Aktuelle Verordnungen des Landes Baden Württemberg